Wassermotorräder (Jet Ski, Jet Bike, …)

Auch für Wassermotorräder gelten die jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeiten.

Schnelles Fahren ist nur in den mit Tafelzeichen E.22 ausgewiesenen Gebieten möglich:

Auf den Gewässern Berlins und Brandenburgs gibt es keine solch ausgewiesenen Bereiche: Website der Stadt Berlin

Daher dürfen Wassermotorräder lediglich für sog. Wanderfahrten genutzt werden – von einem festen Ausgangspunkt zu einem festen Zielpunkt, auf geradem und vorhersehbarem Kurs. Wegstreckenpunkte dürfen dabei jeweils nur zweimal passiert werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist einzuhalten (örtlich variierend von 5 bis12 km/h, in festgelegten Ausnahmefällen bis zu 25 km/h).

Diese Bestimmungen gelten auch für die Fahrt in ein Wasserskigebiet:

Im Wasserskigebiet gelten die Bestimmungen der WasSkiV.

Weitere Details und Erläuterungen finden Sie in der Wassermotorräder-Verordnung (WasMotRV).