Wassermotorräder (Jet Ski, Jet Bike, …)
Auch für Wassermotorräder gelten die jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeiten.
Schnelles Fahren ist nur in den mit Tafelzeichen E.22 ausgewiesenen Gebieten möglich:
Auf den Gewässern Berlins und Brandenburgs gibt es keine solch ausgewiesenen Bereiche: Website der Stadt Berlin
Daher dürfen Wassermotorräder lediglich für sog. Wanderfahrten genutzt werden – von einem festen Ausgangspunkt zu einem festen Zielpunkt, auf geradem und vorhersehbarem Kurs. Wegstreckenpunkte dürfen dabei jeweils nur zweimal passiert werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist einzuhalten (örtlich variierend von 5 bis12 km/h, in festgelegten Ausnahmefällen bis zu 25 km/h).
Diese Bestimmungen gelten auch für die Fahrt in ein Wasserskigebiet:
Im Wasserskigebiet gelten die Bestimmungen der WasSkiV.
Weitere Details und Erläuterungen finden Sie in der Wassermotorräder-Verordnung (WasMotRV).