Lärm von Partyflößen
Im Herbst 2012 wurde bundesweit die Führerscheinpflicht für Motorboote von 5 auf 15 PS angehoben. Mit dieser Maßnahme sollte der Wassertourismus gefördert werden. So stieg auch in und um Berlin die Anzahl an Vercharterern für Motorfahrzeuge aller Art rasant an. Ob führerscheinfreie Boote, Familienflöße oder Partyboote für bis zu 30 Personen, nach einer Einweisung kann sich jeder und jede auf Fahrt begeben.
Viele Vercharterer machen explizit Werbung für fröhliche Partystunden auf dem Wasser, bieten Soundanlagen und/oder alkoholische Getränke gleich mit an. Mit steigender Stimmung werden die Gespräche lauter, Gejohle und Musik ebenfalls. Was die Partyfeiernden oft nicht wissen: Der Schall aus ihren Boxen, insbesondere die Bässe, werden auf dem Wasser ungehindert und weiter übertragen als auf dem Land. Andere Wassersportler, Spaziergänger, Anwohner und auch Tiere können sich dieser Beschallung nicht entziehen. Was die Partytreibenden als Vergnügen empfinden, wird für Dritte zur Lärmbelästigung.
In einem Flyer informiert die Wasserschutzpolizei:
„Grundsätzlich ist es an allen Wochentagen von 6 Uhr bis 22 Uhr untersagt, Lärm zu verursachen, durch den sich jemand in seiner Ruhe erheblich gestört oder belästigt fühlt. Besonders geschützt ist die Nachtzeit von 22 Uhr bis 6 Uhr. In dieser Zeit sind alle Handlungen verboten, durch die die Nachtruhe gestört werden kann. Dazu gehören z. B. über Zimmerlautstärke hinausgehende Musik, Partylärm oder störende Gespräche.“
Dass auch anders gefeiert werden kann, zeigt „Piratas“. Bereits auf seiner Website wirbt das Unternehmen offensiv mit Rücksichtnahme und bietet die Nutzung der Silent Disco an, Musik hören über Bluetooth Kopfhörer.
Mehr zur rechtlichen Lage, siehe Gesetzeslage Partyflöße.