Lärm von Motor- und Speedbooten und Wassermotorrädern (Jet-Ski, Jet Bike, …)

Bezüglich der Lärmemission gibt es in Berlin keine Zulassungsvorschriften für nicht gewerblich genutzte Sportmotorboote. Weder Motorleistung noch Lautstärke der Boote noch deren technisch erreichbare Höchstgeschwindigkeit sind reglementiert.

Allerdings gibt es Geschwindigkeitsbegrenzungen auf dem Wasser, mit denen sich jeder Fahrzeugführer vor Fahrtantritt vertraut zu machen hat. Fahren mit hoher Geschwindigkeit bzw. mit hoher Motordrehzahl verursacht enormen Lärm, dem sich andere Wassersportler, Spaziergänger, Anwohner und auch Tiere nicht entziehen können.

Kurzfristige Lösungen zur Reglementierung bzw. normgerechten Messung unzumutbarer Lärmemissionen von Motoren von Wasserfahrzeugen gibt es nicht. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind daher die einzige Möglichkeit.

Die Wasserschutzpolizei versucht durch Präventionsgespräche die z.T. als Wiederholungstäter bekannten Raser zur Einsicht zu bewegen. Seit kurzem kann sie mit sehr schnellen Festrumpfschlauchbooten (RIB = Rigid Inflatable Boat) und Wassermotorrädern Raser in flagranti stellen.