Lärm von Motor- und Speedbooten und Wassermotorrädern (Jet-Ski, Jet Bike, …)

In Berlin müssen Sportboote und mit Motor ausgestattete Segelboote angemeldet werden. Anmeldung und Vergabe der Kennzeichen kann bei mehreren Stellen erfolgen: beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt, beim Deutschen Motoryachtverband, beim Deutschen Seglerverband oder beim ADAC.

Die Kennzeichen werden in keinem zentralen Register geführt. Dies erschwert die Ermittlung von Fahrzeughaltern. (Früher war die Wasserschutzpolizei allein zuständig für die Kennzeichen-Zuweisung, sie hatte sich dazu sogar die Fahrzeuge vorführen lassen.)

Motorboote und Wassermotorräder sind bis auf wenige Ausnahmen mit Verbrennungsmotoren entweder als Innen- oder Außenborder ausgestattet. Die Lautstärke von Verbrennungsmotoren nimmt mit zunehmender Drehzahl des Motors zu.

Bezüglich der Lärmemission gibt es in Berlin keine Zulassungsvorschriften für nicht gewerblich genutzte Sportmotorboote. Weder Motorleistung noch Lautstärke der Boote noch deren technisch erreichbare Höchstgeschwindigkeit sind reglementiert. Die einzige Einschränkung sind Geschwindigkeitsbegrenzungen auf dem Wasser, mit denen sich jeder Fahrzeugführer vor Fahrtantritt vertraut zu machen hat. Fahren mit Höchstgeschwindigkeit bzw. mit hoher Motordrehzahl führt zu einem enormen Lärmpotenzial, dem sich andere Wassersportler, Spaziergänger, Anwohner und auch Tiere nicht entziehen können.

Es gibt derzeit keine kurzfristigen Lösungen, unzumutbare Lärmemissionen von Motoren von Wasserfahrzeugen zu reglementieren bzw. normgerecht zu messen. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind daher die einzige Möglichkeit.
Die Wasserschutzpolizei versucht u.a. durch Präventionsgespräche die Raser zur Einsicht zu bewegen. Seit 2022 kann sie Raser mit sehr schnellen Festrumpfschlauchbooten (RIB = Rigid Inflatable Boat) verfolgen, um sie gerichtsfest zu ahnden. Ab 2023/24 werden ihr hierfür zusätzlich Wassermotorräder zur Verfügung stehen.