Veranstaltungsboote / Fahrgastschiffe

Werden Musikveranstaltungen komplett mit Fahrt und ggf. Essen und Trinken angeboten, ist es eine gewerbsmäßige Veranstaltung. Die Reederei bzw. der Veranstalter ist verantwortlich für die Einhaltung der Lärmschutzvorschriften. Das gilt auch für den Lärm der Partygäste, der auf dem Weg zum und vom Boot entsteht.