Was tun?

Vorab

„Grundsätzlich ist es an allen Tagen der Woche von 6-22 Uhr untersagt Lärm zu verursachen, durch den sich jemand in seiner Ruhe erheblich belästigt oder gestört fühlt. Besonders geschützt ist die Nachtzeit von 22-6 Uhr. Verboten sind in dieser Zeit alle Handlungen, durch die die Nachtruhe gestört werden kann. Dazu gehören z.B. über Zimmerlautstärke hinausgehende Musik, Partylärm oder störende Gespräche“, so der Info-Flyer der Berliner Wasserschutzpolizei (WSP).

Wassermotorräder dürfen auf Berliner Gewässern nur auf geraden und vorhersehbaren Kursen bewegt werden, ohne schnelle Drehungen oder Figuren zu absolvieren. Für sie gelten die gleichen Geschwindigkeitsbegrenzungen wie für alle anderen motorisierten Wasserfahrzeuge: örtlich variierend von 5-12 km/h, in festgelegten Ausnahmefällen bis zu 25 km/h.

Eigenverantwortliches Handeln

Beim Erhalt der Berliner und Brandenburger Gewässeroasen steht an allererster Stelle natürlich das eigene, achtsame, verantwortungsvolle Verhalten. Hierzu zählen

  1. Einhalten der bestehenden Verhaltens- und Geschwindigkeitsvorschriften.
  2. Rücksichtnahme
    • Respektieren Sie den berechtigten Anspruch der Ruhe- und Erholungssuchenden zum Schutz vor Lärm.
    • Halten Sie ausreichend Abstand – besser mehr, riskieren Sie nichts.
    • Passen Sie Ihre Fahrweise an, um unnötigen Wellenschlag zu vermeiden.
  3. Minderung von Lärm an der Quelle
    • Reduzieren Sie die Drehzahl Ihres Motors.
    • Regeln Sie die Lautstärke Ihrer Musikanlage deutlich herunter. Bedenken Sie, dass aufgrund der ungehinderten Schallausbreitung auf dem Wasser alle anderen im weiten Umkreis mit Ihnen “im selben Raum” sitzen.
  4. Abschirmung der Lärmquelle
    • Sorgen Sie für eine schallschluckende und schalldämmende Motorenabdeckung und für einen wirksamen Schalldämpfer.


Weitere Handlungsmöglichkeiten

Weitere Informationen