Lärm durch Events am Ufer

Durch die unmittelbare Wassernähe gelten bei Festen am Ufer ähnliche Bedingungen wie auf Booten.

Den Partygästen ist oft nicht bewusst, dass Gespräche und Musik über das Wasser ungehindert und damit weiter übertragen werden als im Landesinneren. Andere Wasserliebhaber, Spaziergänger, Anwohner und Tiere können sich dieser Beschallung nicht entziehen.

Was die Partytreibenden als Vergnügen empfinden, ist für andere eine erhebliche Lärmbelästigung.

In einem Flyer informiert die Wasserschutzpolizei:
„Grundsätzlich ist es an allen Wochentagen von 6 Uhr bis 22 Uhr untersagt, Lärm zu verursachen, durch den sich jemand in seiner Ruhe erheblich gestört oder belästigt fühlt. Besonders geschützt ist die Nachtzeit von 22 Uhr bis 6 Uhr. In dieser Zeit sind alle Handlungen verboten, durch die die Nachtruhe gestört werden kann. Dazu gehören z. B. über Zimmerlautstärke hinausgehende Musik, Partylärm oder störende Gespräche.“