Lärm durch Events am Ufer
Durch die unmittelbare Wassernähe gelten bei Festen am Ufer ähnliche Bedingungen wie auf Booten.
Was die Partyfeiernden oft nicht wissen: Der Schall aus ihren Boxen, ihr Gejohle und ihre Gespräche werden auf dem Wasser ungehindert und weiter übertragen als auf dem Land. Steigende Stimmung potenziert den Lärmpegel noch.
Andere Wasserliebhaber, Spaziergänger, Anwohner und auch Tiere können sich dieser Beschallung nicht entziehen. Was die Partytreibenden als vergnüglich empfinden, wird für Dritte oft zur unangenehmen Lärmbelästigung.
In einem Flyer informiert die Wasserschutzpolizei:
„Grundsätzlich ist es an allen Wochentagen von 6 Uhr bis 22 Uhr untersagt, Lärm zu verursachen, durch den sich jemand in seiner Ruhe erheblich gestört oder belästigt fühlt. Besonders geschützt ist die Nachtzeit von 22 Uhr bis 6 Uhr. In dieser Zeit sind alle Handlungen verboten, durch die die Nachtruhe gestört werden kann. Dazu gehören z. B. über Zimmerlautstärke hinausgehende Musik, Partylärm oder störende Gespräche.“