Was wir wollen

Wir appellieren an die
Mieter von Partyflößen und Motoryachten

  • Vermeiden Sie durch eine rücksichtsvolle Fahrweise Lärm, Sog und Wellenschlag. Halten Sie ausreichend Abstand beim Passieren anderer Wassersportler.
  • Vermeiden Sie laute Musik und Partylärm, denn Wasser überträgt den Schall weitgehend ungehindert über weite Entfernungen.

Wir appellieren an die
Vermieter von Partyflößen und Motorboote

Wir hoffen auf Ihre Einsicht und Ihr Interesse an guten Lösungen, denn lautes und rücksichtsloses Verhalten auf dem Wasser wird keine wirtschaftliche Zukunft haben.
Viele unserer Vorschläge kosten nichts, sind zudem relativ leicht und schnell
umzusetzen.

  • Der Name Ihrer Firma sollte deutlich lesbar sein, nicht verhängt durch Fender u.ä.
  • Jedes Ihrer Fahrzeuge sollte neben dem Kleinfahrzeugkennzeichen zusätzlich einen Bootsnamen zur leichten Identifizierung tragen.
  • Ihre Einweisung der Mieter umfasst:
    • die Handhabung des Fahrzeuges,
    • Information über Sicherheits-, Verkehrs- und Naturschutzregeln,
    • die Besonderheiten der Schallausbreitung auf dem Wasser,
    • Hinweise auf rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz von Wassersporttreibenden, Anwohnern, Ausflüglern und der im und am Wasser lebenden Tiere sowie der Pflanzenwelt – siehe hierzu auch die 10 Goldenen Regeln für das Verhalten von Wassersportlerinnen und Wassersportlern in der Natur.
    • Bereits auf Ihrer Website verweisen Sie deutlich sichtbar – nicht nur in den AGBs – auf die oben genannten Punkte.
  • Sie lassen nur bordeigene Musikanlagen zu, deren Leistung auf maximal 55 dB(A) in 25 m Abstand begrenzt wird. Alternativ bieten Sie die sog. Silent Disco an.
  • Sie statten Ihre Fahrzeuge mit möglichst leisen Motoren aus.
  • Außenborder, die wegen der Größe der Flöße permanent auf lauten Hochtouren laufen, statten Sie möglichst mit geräuschhemmenden Motorabdeckungen aus.
  • Sie weisen deutlich auf das Verbot der Verunreinigung des Wassers hin. Sie statten alle Ihre Fahrzeuge ohne zusätzliches Entgelt mit Abfallbehältern, Trocken- oder Wasserklosett mit ausreichendem Fassungsvermögen aus. Sie entsorgen Abfälle und Fäkalien ordnungsgemäß.
  • Gruppen, bei denen allzu ausgelassenes Feiern zu erwarten ist, lassen Sie von einer Person Ihres Vertrauens begleiten.

Wir fordern von der Berliner Landesregierung

  • die Umsetzung der bestehenden Gesetze -> Weitere Info
  • sich auf Bundesebene einzusetzen für die …
    • … Rückkehr zur Führerscheinpflicht ab 5 PS (3,67 kW) auf Berliner Gewässern -> Unsere Argumente
    • … allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h für Kleinfahrzeuge mit Maschinenantrieb auf den im Land Berlin gelegenen Bundeswasserstraßen, wo bisher 25 km/h erlaubt sind.

Wir fordern von der Bundesregierung

  • Einführung von Grenzwerten, die den von Antriebsmotoren ausgehendem Lärm erheblich reduzieren.