Was wir wollen

Wir appellieren an die
Mieter von Partyflößen und Motoryachten

  • Vermeiden Sie durch eine rücksichtsvolle Fahrweise Lärm, Sog und Wellenschlag. Halten Sie ausreichend Abstand beim Passieren anderer Wassersportler.
  • Vermeiden Sie allzu laute Musik und Partylärm, denn Wasser überträgt den Schall weitgehend ungehindert über weite Entfernungen.

Wir appellieren an die
Vermieter von Partyflößen und Motoryachten

Wir hoffen auf Ihre Einsicht und Ihr Interesse an guten Lösungen, denn lautes und rücksichtsloses Verhalten auf dem Wasser wird keine wirtschaftliche Zukunft haben.
Viele unserer Vorschläge kosten nichts, sind zudem relativ leicht und schnell
umzusetzen.

  • Der Name Ihrer Firma sollte deutlich lesbar sein, nicht verhängt durch Fender u.ä.
  • Jedes Ihrer Fahrzeuge sollte durch einen Namen und/oder einer Zahl individuell gekennzeichnet und identifizierbar sein.
  • Ihre Einweisung der Mieter umfasst:
    • die Handhabung des Fahrzeuges,
    • Information über Sicherheits-, Verkehrs- und Naturschutzregeln,
    • die Besonderheiten der Schallausbreitung auf dem Wasser,
    • Hinweise auf rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz von Wassersporttreibenden, Anwohnern, Ausflüglern und der im und am Wasser lebenden Tiere sowie der Pflanzenwelt Siehe hierzu auch die 10 Goldenen Regeln für das Verhalten von Wassersportlerinnen und Wassersportlern in der Natur.
    • Bereits auf Ihrer Website verweisen Sie deutlich sichtbar – nicht nur in den AGBs auf die oben genannten Besonderheiten.
  • Sie lassen nur bordeigene Musikanlagen zu, deren Leistung auf maximal 55 dB(A) in 25 m Abstand begrenzt wird. Alternativ bieten Sie die sog. Silent Disco an.
  • Sie statten Ihre Fahrzeuge mit möglichst leisen Motoren aus.
  • Außenborder, die wegen der Größe der Flöße permanent auf lauten Hochtouren laufen, statten Sie möglichst mit geräuschhemmenden Motor-Abdeckungen aus.
  • Sie weisen deutlich auf das Verbot der Verunreinigung des Wassers hin. Sie statten alle Ihre Fahrzeuge ohne zusätzliches Entgelt mit Abfallbehältern, Trocken- oder Wasserklosett mit ausreichendem Fassungsvermögen aus. Sie entsorgen Abfälle und Fäkalien ordnungsgemäß.
  • Gruppen, bei denen allzu ausgelassenes Feiern zu erwarten ist, lassen Sie von einer Person Ihres Vertrauens begleiten.

Wir fordern von der Berliner Landesregierung

sich auf Bundesebene einzusetzen für …

  • … eine zentrale Stelle zur Vergabe der Kennzeichen und Pflicht zur Vorführung der Boote bis zur bundesweiten Einführung einer Zulassungspflicht.
    Eine zentrale Erfassung erleichtert und beschleunigt die Ermittlung von Verkehrssündern. Die Vorführung der Boote ermöglicht eine Überprüfung ihrer vorschriftsmäßigen Ausstattung.
  • … eine Sonderregelung zur Führerscheinpflicht ab 5 PS (3,67 kW) bis zur bundesweiten Rückkehr zur Führerscheinpflicht ab 5 PS.
    Mit dem Sportbootführerschein sind Kenntnisse über Verkehrs- und Verhaltensregeln auf dem Wasser verbunden.

Wir fordern von der Bundesregierung

  • Rückkehr zur Führerscheinpflicht ab 5 PS (3,67 kW)
  • Deutliches Reduzieren der festgelegten Geräuschemissionsgrenzwerte für Antriebsmotoren.
  • Wiedereinführung des ehemaligen § 4a der 10. ProdSV.
    Durch die ehem. Vorschrift war über die CE-Kennzeichnung herstellerunabhängig gewährleistet, dass ein Kleinfahrzeug die gesetzlichen Lärmgrenzen einhält.
  • Wiedereinführung der Zulassungspflicht für Sportboote.
    Die Zulassungspflicht der Boote gewährleistet ihre vorschriftsmäßige Ausstattung. Die berlinweit geforderte Vorführungspflicht könnte dann entfallen.
  • Erweiterung der Sorgfaltspflicht in § 1.04 BinSchStrO um „Rücksicht auf andere Wassersporttreibende, Anwohner, Erholungssuchende zu nehmen“
  • § 6.02 Nr. 3 BinSchStrO durchsetzen
  • Veränderung des Verfahrens zum Entzug oder zum befristeten Ruhen von Sportbootführerscheinen
  • Erlass einer Rechtsverordnung zur Bestimmung der einzuhaltenden Löschungsfristen (§ 11 Abs. 3 Nr. 2 des BinSchAufgG)
  • Das Kennzeichen muss auch in Fahrt gut sichtbar sein:
    • in mindestens 15 cm hohen Buchstaben und Ziffern
    • dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund
    • außen an beiden Bugseiten und am Spiegelheck des Kleinfahrzeugs anzubringen.

Unsere Appelle und Forderungen zum Download