Wassermotorräder (Jet Ski, Jet Bike, …)

Auch für Wassermotorräder gelten die jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeiten.

Schnelles Fahren ist nur in den mit Tafelzeichen E.22 ausgewiesenen Gebieten möglich:

Auf den Gewässern Berlins und Brandenburgs gibt es keine solch ausgewiesenen Bereiche: Website der Stadt Berlin

Daher dürfen Wassermotorräder lediglich für sog. Wanderfahrten genutzt werden – von einem festen Ausgangspunkt zu einem festen Zielpunkt, auf geradem und vorhersehbarem Kurs. Wegstreckenpunkte dürfen dabei jeweils nur zweimal passiert werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist einzuhalten (örtlich variierend von 5 bis12 km/h, in festgelegten Ausnahmefällen bis zu 25 km/h).

Diese Bestimmungen gelten auch für die Fahrt zu einem Wasserskigebiet.
Im Wasserskigebiet gelten die Bestimmungen der WasSkiV.

Weitere Details und Erläuterungen finden Sie in der Wassermotorräder-Verordnung (WasMotRV).

In den folgenden beiden Filmbeiträgen, die uns ein Anwohner des Müggelsees zur Verfügung gestellt hat, fährt das Wassermotorrad – so weit ersichtlich – in gerader Linie von A nach B und kurz darauf wieder zurück. Der Abstand zum Ufer ist nicht abzuschätzen, die Geschwindigkeit ist jedoch mit Sicherheit viel zu hoch.
Beide Aufnahmen wurden vom Augenzeugen der Wasserschutzpolizei übermittelt.
11. Aug. 2025, Hinfahrt: 10:02 Uhr, Rückfahrt: 10:13 Uhr